Als wir eines Morgens seine Post abholen, sind wir überrascht, einen dicken Brief von seiner Bank vorzufinden. Nach dem Entsiegeln erfährt man mit Erstaunen, dass seine Bankkonten aufgrund eines ATD (Bescheid an einen Drittschuldner) des Steuereinzugsdienstes gesperrt wurden. Angesichts eines solchen Falles stehen dem Steuerpflichtigen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um sich vor den daraus resultierenden Konsequenzen zu schützen. Eine Übersicht über die Details, was mit der Drittanmeldung zu tun ist.
Third Party Holder Notice (TPN): Woraus besteht sie genau?
Konkret handelt es sich bei der "Notice to a third party holder", bekannt unter dem Akronym ATD, um ein Verwaltungsverfahren, mit dem das Finanzamt die nach einem Steuerausfall fälligen Beträge eintreibt, und zwar nicht, indem es sich direkt an den Steuerzahler wendet, sondern über einen Dritten. Letzteres kann in den allermeisten Fällen ein Bankinstitut sein, aber auch der Arbeitgeber, der Mieter (wenn der Steuerpflichtige der Vermieter ist) oder die Pensionskasse. Es ist zu betonen, dass der Betrag, den der Steuerzahler zu zahlen hat, nur fiskalischer Natur ist: Steuern, direkte oder indirekte Steuern, Zinsen, Verzugszinsen usw. Der Betrag, den der Steuerzahler zu zahlen hat, ist nur fiskalischer Natur.
Ebenso wie die Pfändung, die Beschlagnahme, die Beschlagnahme von Vermögenswerten usw., die auf demselben Prinzip wie das ATD beruhen, aber von anderen Gläubigern als dem Fiskus durchgeführt werden, ist die Mitteilung an einen Drittinhaber eine Zwangsbeitreibungsmaßnahme. Das bedeutet, dass sie dazu dient, einen Dritten zu zwingen, die dem Steuerzahler gehörenden Geldbeträge für 15 Tage einzufrieren, die Zeit, in der die Steuerverwaltung die Beträge, die der Steuerzahler ihr schuldet, eintreiben kann. Wenn man also mit einer solchen Situation konfrontiert wird, kann man entweder einen Kreditrückkauf durchführen oder einen Antrag auf Anfechtung vor einem Richter stellen.
Schützen Sie sich vor dem ATC, indem Sie Ihre Steuerschulden zurückkaufen lassen
Wie bei Immobilienkrediten und günstigeren Verbraucherkrediten können auch Steuerschulden Gegenstand eines Kreditrückkaufs sein. Dieser Vorgang stellt dann eine Alternative dar, wenn man mit einer Blockade der Fremdberatung konfrontiert ist. Sobald alle Phasen des Kreditrückkaufs abgeschlossen sind und die Akte validiert wurde, übernimmt das Institut, das die Kredite, die der Steuerzahler gezeichnet hat, zurückgekauft hat, die Begleichung der ausstehenden Schulden gegenüber dem Fiskus und vermeidet so eine ATD an den Schuldner.
Anfechtung des DTA durch den Gang vor den gesetzlichen Richter
Der besagte Anfechtungsgegner hat ab der Zustellung der öffentlichen Bekanntmachung des Drittinhabers eine Frist von 2 Monaten, um einen Antrag auf Anfechtung zu stellen. Dieser Einspruch erfordert jedoch grundsätzlich eine obligatorische und vorherige Beschwerde, die direkt an den Generalschatzmeister gerichtet werden muss. Natürlich ist es die Aufgabe des Generalschatzmeisters, die formale Ordnungsmäßigkeit des Widerspruchsantrags im Detail zu prüfen. Nach diesem Vorverfahren muss der Steuerzahler vor einen Richter gehen, um seinen Antrag zu stellen. Diesem Vortrag müssen mehrere Beweisstücke beigefügt werden, d.h. die Identität des Buchhalters, der die Pfändung durchgeführt hat, sowie die des Steuerpflichtigen, die Art der Schuld und deren Barwert, das Datum der Mitteilung an einen Drittinhaber der Staatskasse usw. Sobald der Antrag auf Einspruch eingegangen ist, muss der Gerichtsrichter tatsächlich den Empfang bestätigen. Dieser hat dann eine Frist von 2 Monaten, um den Antrag zu analysieren und natürlich eine Entscheidung zu treffen.
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